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Euribor ist im September erneut gesunken
Der Euribor von September, der Indikator nach dem sich 4 Millionen Hypotheken in Spanien richten, ist zum 30. September auf 2.067 Prozent gesunken. Im vergangenen Jahr stand der Euribor am gleichen Tag bei 0,647 Punkten.
Der gesunkene Euribor wirkt sich negativ auf die Hypotheken aus, denn die monatlichen Rückzahlungsquoten steigen. Wer zum Beispiel eine durchschnittlich hohe Hypothek von 120.000Euros auf 20 Jahre aufgenommen hat und deren Revision im September fällig ist, dessen monatliche Quote wird um 37,29 Euro steigen. Auf das Jahr gerechnet sind das 447,48 Euro mehr.
Gebühren für Tilgung und Auflösung einer Hypothek
Wer eine Hypothek abschliesst, sollte die Gebühren der einzelnen Kreditinstitute genau prüfen. Beachtung verdienen dabei vor allem die Gebühren, die für eine ausserordentliche Tilgung oder Auflösung der Hypothek anfallen.
Auch wenn beim Abschluss einer Hypothek nicht an eine aussergewöhnliche Tilgung gedacht wird, sollten die dabei anfallenden Gebühren dennoch verhandelt werden. Ein Kredit hat eine lange Laufzeit, und die Lebensumstände können sich schnell ändern. Gewöhnlich berechnen sich die Gebühren für eine Tilgung nach einem bestimmten Prozentsatz des zu tilgenden Betrags. Manche Kreditinstitute verlangen zwischen ein und drei Prozent, andere legen je nach Höhe der Tilgung einen variablen Prozentsatz fest. Liegt der zu tilgende Betrag unter 25 Prozent des ausstehenden Kredits des Vorjahres, entfällt in den meisten Fällen die Gebühr. Ideal ist ein Satz von 0 Prozent, unabhängig von der noch ausstehenden Höhe des Kredits. Vor allem während der letzten Jahre der Hypothek ist die Festlegung der Gebühr sehr wichtig, da Tilgungen, selbst in geringer Höhe, die zu bezahlenden Zinsen um ein Beachtliches senken.
Anzeige gegen Klauseln in Hypotheken
Die spanische Vereinigung für Kunden von Banken, Sparkassen und Versicherungen, ADICAE, erstattet Anzeige gegen 19 Kreditinstitute, die Hypotheken mit verbotenen Klauseln anbieten. Dies hat die Vereinigung auf ihrer Homepage www.adicae.net bekannt gegeben.
Den Kreditinstituten wird vorgeworfen, vertraglich festzuhalten, dass Kunden auch bei sinkendem Euribor nicht weniger Zinsen berechnet werden. Der Euribor ist Grundlage für fast alle Hypotheken in Spanien, die in den letzten drei Jahren abgeschlossen wurden. Fällt der Euribor wie im letzten Jahr, kann dem Kunden mit einer solchen Verbotsklausel ein Verlust von bis zu 2.000 Euro pro Jahr entstehen.
Gesetz 57/1968: Garantie für geleistete Beträge während Bauzeit
Nach der spanischen Gesetzgebung ist der Verkäufer zum Abschluss einer Versicherung oder Bankgarantie verpflichtet, die dem Käufer einer sich im Bau befindlichen Immobilie die Garantie gibt, dass bereits bezahlte Beträge und deren legale Zinsen im Falle einer Nichtfertigstellung der Immobilie innerhalb der vereinbarten Frist zurückerstattet werden.
Grundlage hierfür ist das Gesetz 27/1968 vom 27. Juli, veröffentlicht im Staatsanzeiger BOE 181/1968 vom 29. Juli 1968.
Die Rückerstattung im Falle einer Nichtfertigstellung der Immobilie innerhalb der vereinbarten Frist wird laut Gesetzestext mit einem jährlichen Zinssatz von 6 Prozent berechnet. Weiterhin müssen die vom Käufer bereits bezahlten Beträge in einem eigens für diesen Zweck angelegten Konto angelegt werden, das von jeglichen anderen finanziellen Aktivitäten des Bauherren getrennt ist.







