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Artikel-Schlagworte: „Immobilie“

Steuerliche Vergünstigungen bei Hauskauf vor 2006

Steuerliche Vergünstigungen bei Hauskauf

Steuerliche Vergünstigungen bei Hauskauf

Die Zeit der Steuererklärung ist gekommen. Das Finanzamt empfiehlt zu überprüfen, ob in dem Entwurf der Erklärung die Vergünstigungen für den Kauf einer Immobilie angerechnet worden sind.

Grund dafür ist das geltende Einkommenssteuergesetz, dessen Einzelheiten viele Steuerpflichtige nicht kennen. Im Jahr 2007 gab es seitens des Finanzamtes Unregelmässigkeiten bei den Vergünstigungen für einen Hauskauf. In den meisten Fällen wurde dies zwar behoben, dennoch ist es ratsam, die Steuererklärung genau zu überprüfen.

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Hauskauf vor Juli 2010 bringt Vorteile

Hauskauf vor Juli 2010 brigt Vorteile in Spanien

Hauskauf vor Juli 2010 brigt Vorteile in Spanien

Wie die spanische Regierung mitgeteilt hat, wird es ab 2011 weniger steuerliche Vorteile beim Hauskauf geben. Bislang konnten während der Laufzeit der Hypothek für eine Immobilie mittlerer Grösse im Durchschnitt 15 Prozent Steuer geltend gemacht werden. Ab 2011 gilt diese Regelung nur noch für Hausbesitzer, die über weniger als 24.000 Euro Jahreseinkommen verfügen. Durch die steuerlichen Vorteile waren langfristig Einsparungen von bis zu 30.000 Euro möglich.

Hinzu kommt die Erhöhung der Mehrwertsteuer in Spanien ab Juli diesen Jahres. Bei dem Erwerb von Immobilien fallen dann 8 anstelle von 7 Prozent MwSt an.

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Unzulässige Klauseln in Hypotheken

Unzulässigen Klauseln im Hypotheken

Unzulässige Klauseln in Hypotheken

Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes in Spanien sind mehrere Klauseln in Hypothekenverträgen nichtig, die bei den Kreditinstituten Banco Santander, BBVA, Bankinter und Caja Madrid abgeschlossen wurden. Das Gericht gibt somit einer Klage des Verbraucherschutzbundes statt, der die Klauseln als ungerechtfertigt und verwirrend bezeichnete.

Nichtig ist unter anderem die Klausel, die eine Vermietung einer Immobilie mit Hypothek verbietet. Der Oberste Spanische Gerichtshof gibt zwar zu bedenken, dass die Vermietung einer Immobilie deren Wert senken kann, sieht ein grundsätzliches Verbot jedoch nicht gerechtfertigt.

Weiterhin unrechtmässig ist es, ausstehende Zahlungen eines Kunden durch Guthaben anderer Finanzprodukte auszugleichen, die von mehreren Inhabern angelegt wurden.

Gesetz 57/1968: Garantie für geleistete Beträge während Bauzeit

Gesetz 57/1968 Garantie  Beträge Bauzeit

Gesetz 57/1968 Garantie Beträge Bauzeit

Nach der spanischen Gesetzgebung ist der Verkäufer zum Abschluss einer Versicherung oder Bankgarantie verpflichtet, die dem Käufer einer sich im Bau befindlichen Immobilie die Garantie gibt, dass bereits bezahlte Beträge und deren legale Zinsen im Falle einer Nichtfertigstellung der Immobilie innerhalb der vereinbarten Frist zurückerstattet werden.

Grundlage hierfür ist das Gesetz 27/1968 vom 27. Juli, veröffentlicht im Staatsanzeiger BOE 181/1968 vom 29. Juli 1968.

Die Rückerstattung im Falle einer Nichtfertigstellung der Immobilie innerhalb der vereinbarten Frist wird laut Gesetzestext mit einem jährlichen Zinssatz von 6 Prozent berechnet. Weiterhin müssen die vom Käufer bereits bezahlten Beträge in einem eigens für diesen Zweck angelegten Konto angelegt werden, das von jeglichen anderen finanziellen Aktivitäten des Bauherren getrennt ist.