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Artikel-Schlagworte: „Hypothek“

Gebühren für Forderungsübergang und Erneuerung von Hypotheken

Swap: Viele neue Produkte auf dem Hypothekenmarkt

Gebühren für Forderungsübergang und Erneuerung von Hypotheken

Vor dem Abschluss einer Hypothek ist es besonders wichtig, all die Gebühren zu kennen, die während der Kreditdauer entstehen können.

Unter den Gebühren für Forderungsübergang versteht man den Prozentsatz des noch ausstehenden Kapitals, der im Falle eines Wechsels des Kreditinstituts zu zahlen ist. Gewöhnlich wechselt ein Kreditnehmer das Institut, um bessere Bedingungen in Anspruch nehmen zu können. Dennoch sollte man sich vor einem Wechsel über diese Gebühr im klaren sein, um eine tatsächliche Wertschätzung durchführen zu können.

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Gebühren für Tilgung und Auflösung einer Hypothek

Gebühren für Tilgung und Auflösung einer Hypothek

Gebühren für Tilgung und Auflösung einer Hypothek

Wer eine Hypothek abschliesst, sollte die Gebühren der einzelnen Kreditinstitute genau prüfen. Beachtung verdienen dabei vor allem die Gebühren, die für eine ausserordentliche Tilgung oder Auflösung der Hypothek anfallen.

Auch wenn beim Abschluss einer Hypothek nicht an eine aussergewöhnliche Tilgung gedacht wird, sollten die dabei anfallenden Gebühren dennoch verhandelt werden. Ein Kredit hat eine lange Laufzeit, und die Lebensumstände können sich schnell ändern. Gewöhnlich berechnen sich die Gebühren für eine Tilgung nach einem bestimmten Prozentsatz des zu tilgenden Betrags. Manche Kreditinstitute verlangen zwischen ein und drei Prozent, andere legen je nach Höhe der Tilgung einen variablen Prozentsatz fest. Liegt der zu tilgende Betrag unter 25 Prozent des ausstehenden Kredits des Vorjahres, entfällt in den meisten Fällen die Gebühr. Ideal ist ein Satz von 0 Prozent, unabhängig von der noch ausstehenden Höhe des Kredits. Vor allem während der letzten Jahre der Hypothek ist die Festlegung der Gebühr sehr wichtig, da Tilgungen, selbst in geringer Höhe, die zu bezahlenden Zinsen um ein Beachtliches senken.

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Expertentipps zu Hypotheken

Worauf sollten Sie beim Abschluss einer Hypothek besonders achten?

Worauf sollten Sie beim Abschluss einer Hypothek besonders achten?

Worauf sollten Sie beim Abschluss einer Hypothek besonders achten? Experten weisen auf drei Punkte hin, die bei einem Hypothekenvertrag unter die Lupe genommen werden sollten:

Zum einen muss auf den Mindestsatz der Zinsen geachtet werden. Es kann sein, dass der Hypothekennehmer keine allgemeine Zinssetzung jenseits der vertraglich festgelegten Mindestgrenze in Anspruch nehmen kann. Nach Angaben der spanischen Zentralbank, Banco de España, kommen derzeit etwa 29 Prozent der Hypothekennehmer nicht in den Genuss einer allgemeinen Zinssetzung.

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Steuerliche Vergünstigungen bei Hauskauf vor 2006

Steuerliche Vergünstigungen bei Hauskauf

Steuerliche Vergünstigungen bei Hauskauf

Die Zeit der Steuererklärung ist gekommen. Das Finanzamt empfiehlt zu überprüfen, ob in dem Entwurf der Erklärung die Vergünstigungen für den Kauf einer Immobilie angerechnet worden sind.

Grund dafür ist das geltende Einkommenssteuergesetz, dessen Einzelheiten viele Steuerpflichtige nicht kennen. Im Jahr 2007 gab es seitens des Finanzamtes Unregelmässigkeiten bei den Vergünstigungen für einen Hauskauf. In den meisten Fällen wurde dies zwar behoben, dennoch ist es ratsam, die Steuererklärung genau zu überprüfen.

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Hauskauf vor Juli 2010 bringt Vorteile

Hauskauf vor Juli 2010 brigt Vorteile in Spanien

Hauskauf vor Juli 2010 brigt Vorteile in Spanien

Wie die spanische Regierung mitgeteilt hat, wird es ab 2011 weniger steuerliche Vorteile beim Hauskauf geben. Bislang konnten während der Laufzeit der Hypothek für eine Immobilie mittlerer Grösse im Durchschnitt 15 Prozent Steuer geltend gemacht werden. Ab 2011 gilt diese Regelung nur noch für Hausbesitzer, die über weniger als 24.000 Euro Jahreseinkommen verfügen. Durch die steuerlichen Vorteile waren langfristig Einsparungen von bis zu 30.000 Euro möglich.

Hinzu kommt die Erhöhung der Mehrwertsteuer in Spanien ab Juli diesen Jahres. Bei dem Erwerb von Immobilien fallen dann 8 anstelle von 7 Prozent MwSt an.

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