Gebühren für Forderungsübergang und Erneuerung von Hypotheken
Vor dem Abschluss einer Hypothek ist es besonders wichtig, all die Gebühren zu kennen, die während der Kreditdauer entstehen können.
Unter den Gebühren für Forderungsübergang versteht man den Prozentsatz des noch ausstehenden Kapitals, der im Falle eines Wechsels des Kreditinstituts zu zahlen ist. Gewöhnlich wechselt ein Kreditnehmer das Institut, um bessere Bedingungen in Anspruch nehmen zu können. Dennoch sollte man sich vor einem Wechsel über diese Gebühr im klaren sein, um eine tatsächliche Wertschätzung durchführen zu können.
Eine Gebühr für Erneuerung oder Abänderung einer Hypothek entsteht immer dann, wenn die Bedingungen einer Hypothek modifiziert werden, ohne das Kreditinstitut zu wechseln. Dies ist unter anderem der Fall bei Anfragen um Zinssenkungen oder bei Abänderungen von bereits unterzeichneten Klauseln. Die Kreditinstitute sind dann berechtigt, Bearbeitungsgebühren zu verlangen. Manche Abänderungen sind frei von Gebühren, unter anderem dann, wenn die Modifizierungen mittels eines zusätzlichen Dokuments zwischen dem Leiter des Kreditinstituts und dem Kreditnehmer vereinbart werden.




